Fragen und Antworten
Wann sollte ich eine podologische Behandlung in Anspruch nehmen?
Eine podologische Behandlung ist sinnvoll bei Beschwerden wie eingewachsenen Nägeln, Hühneraugen, starker Hornhaut, Schwielen, Fuß- oder Nagelverformungen sowie bei Risikopatient:innen mit Diabetes oder Durchblutungsstörungen. Auch zur regelmäßigen Vorsorge ist sie empfehlenswert.
Was ist der unterschied zwischen Fusspflege und Podologie?
Leider kommt es immer wieder zu Verwechslungen der beiden Bereiche.
In der Podologie wird an kranken Füßen gearbeitet. Es geht also um die Behandlung von pathologische zuständen der Füße, wie z.B. schmerzhaft eingewachsene Nägel oder die Behandlung des diabetischen Fußsyndrom.
Es geht also nicht um kosmetische Leistungen.
Wie man bereits dem Wort entnehmen kann handelt es sich bei der Fußpflege um eine rein pflegende bzw. kosmetische Tätigkeit.
Die Fußpflege ist kein geschützter Tietel und kann im Grunde von jedermann durchgeführt werden, ein medizinisches Fachwissen ist nicht erforderlich. Dennoch kommt es oft vor dass sich einige ohne fundiertes Fachwissen auf das Gebiet der Medizin tätig sind, oft mit Fatalen Auswirkungen, welche auf das fehlende Fachwissen und auch auf das Fehlen von Hygienestandards zurück zu führen sind.
Brauche ich ein Rezept vom Arzt oder kann ich direkt einen Termin buchen?
Sie können jederzeit selbst einen Termin vereinbaren - ganz ohne Rezept. Wenn Sie jedoch möchten, dass Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung (z. B. vom Hausarzt, Diabetologen oder Dermatologen).
Werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen?
Bei bestimmten medizinischen Indikationen - wie dem diabetischen Fußsyndrom übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen die Kosten ganz oder teilweise. Dafür ist eine Heilmittelverordung bzw. Privatrezpt notwendig. Ohne Rezept erfolgt die Abrechnung privat.
Wie läuft eine podologische Behandlung ab?
Nach einem kurzen Vorgespräch werden Ihre Füße fachgerecht untersucht. Anschließend behandeln wir gezielt Problemstellen wie Nagelveränderungen, Hornhaut, Druckstellen oder Hühneraugen - sanft, hygienisch und professionell.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Sie können Ihren Termin ganz einfach telefonisch oder vor Ort vereinbaren. Da wir ständig in Behandlung sind, können wir natürlich nicht das Telefon bedinen, wir bitte Sie uns daher auf den Anrufbeantworter zu sprechen, wir Rufen Sie zurück
Kommt es zu Wartezeiten trotz Termin?
Ja. Da wir an Menschen arbeiten, kann es immer wieder zu Verzögerungen kommen, die aber nicht der Regelfall sind. Dennoch bitten wir Sie etwas Zeit mitzubringen.
Was ist vor der Behandlung zu beachten?
Eine Heilmittelverodung 13 oder ein Privatrezept
Befreiungsausweis, falls Sie von der Zuzahlung befreit sind
Nagellack vor dem Termin entfernen
Wie erfolgt die Bezahlung nach erhaltener Leistung?
Patienten mit Heilmittelverordnung:
Patienten mit Heilmittelverordnung zahlen lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil, es sei denn, sie sind von der Zuzahlung befreit. In diesem Fall bitten wir darum, den Zuzahlungsbefreiungsausweises am Tag der ersten Behandlung mitzubringen.
Privatpatienten:
Privatpatienten können bei uns bar bezahlen oder auf Wunsch eine Rechnung erhalten.
Selbstzahler:
Selbstzahler zahlen bei uns bar oder gegen anerkennung eine Rechnung
Keine Kartenzahlung möglich

